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   OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2021 - 20 B 422/21   

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https://dejure.org/2021,34954
OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2021 - 20 B 422/21 (https://dejure.org/2021,34954)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.08.2021 - 20 B 422/21 (https://dejure.org/2021,34954)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. August 2021 - 20 B 422/21 (https://dejure.org/2021,34954)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2009 - 16 A 3375/07

    Hochschulbibliothek darf weiterhin mit Kameras überwacht werden

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2021 - 20 B 422/21
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 8. Mai 2009 - 16 A 3375/07 -, NWVBl. 2009, 382; Aschke in Bader/Ronellenfitsch, BeckOK VwVfG, § 40 Rn. 55, m. w. N.; Schönenbroicher in Mann/Sennekamp/ Uechtritz, VwVfG, 2. Aufl., § 40 Rn. 235, m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2021 - 20 B 421/21

    Anspruch auf Auskunft über Abfall- und Produktausgänge aus der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2021 - 20 B 422/21
    Den diese Ordnungsverfügung betreffenden Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 25. Februar 2021 - 9 L 1214/20 - abgelehnt und der Senat hat die dagegen gerichtete Beschwerde der Antragstellerin mit weiterem Beschluss vom heutigen Tage - 20 B 421/21 - zurückgewiesen.
  • VG Gelsenkirchen, 25.02.2021 - 9 L 1214/20

    Pflicht des Betreibers zur Auskunft über sämtliche ihm bekannten Namen von

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2021 - 20 B 422/21
    Den diese Ordnungsverfügung betreffenden Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 25. Februar 2021 - 9 L 1214/20 - abgelehnt und der Senat hat die dagegen gerichtete Beschwerde der Antragstellerin mit weiterem Beschluss vom heutigen Tage - 20 B 421/21 - zurückgewiesen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2021 - 20 B 421/21

    Anspruch auf Auskunft über Abfall- und Produktausgänge aus der

    Den diese Ordnungsverfügung betreffenden Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 25. Februar 2021 - 9 L 1215/20 - abgelehnt und der Senat hat die dagegen gerichtete Beschwerde der Antragstellerin mit weiterem Beschluss vom heutigen Tage - 20 B 422/21 - zurückgewiesen.
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